Wir müssen Sorge tragen, dass die kommunalen Parlamente handlungsfähig bleiben
"Wir müssen dafür Sorge tragen, dass unsere kommunalen Parlamente handlungsfähig bleiben." Das betont der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Rainer Lux.
Er bedauere den Spruch des Verfassungsgerichtshofes in Münster, er hoffe aber, dass das Gericht in seiner schriftlichen Urteilsbegründung deutliche Hinweise gebe, wie zukünftig zu verfahren sei. Dabei gehe es nicht darum, Parteien und Personen aus den Kommunalparlamenten auszuschließen, betont der CDU-Kommunalexperte und erinnert daran, dass die CDU in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel die Direktwahl der Oberbürgermeister, der Bürgermeister und der Landräte vorangetrieben habe. "Wir haben für mehr plebiszitäre Elemente in NRW gesorgt", sagte Lux. "Vor diesem Hintergrund werden wir das schriftliche Urteil sorgfältig auswerten und berücksichtigen."
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