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presseinformation aus der Landtagsfraktion in Düsseldorf, 18.02.2009.

Helmut Stahl

Keine Zusammenlegung von Bundestags- und Kommunalwahl

Zur heutigen Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes in Münster gegen eine Zusammenlegung der Kommunal- und Europawahl am 7. Juni dieses Jahres erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion NRW, Helmut Stahl:

"Als Demokraten akzeptieren wir selbstverständlich die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs. Es steht uns auch nicht an, den Spruch der Richter zu kritisieren. Gleichwohl erstaunt es mich, dass der Verfassungsgerichtshof einer Außenseitermeinung gefolgt ist, welche in der entsprechenden Anhörung des Düsseldorfer Landtags von keinem anderen Sachverständigen geteilt oder unterstützt wurde. Richtig bleiben die Argumente, die der von uns gewollten Zusammenlegung von Kommunalwahl und Europawahl bereits in diesem Jahr zugrunde lagen. Wenn es sich als notwendig erweist, Wahltermine zu bündeln, dann harmonisieren diese beide Wahlgänge am besten miteinander. Insbesondere - das ist uns als Kommunalpartei besonders wichtig - bleibt das Eigengewicht der Kommunalwahl so am ehesten gewahrt. Wir wollen, dass Bedeutung und Eigenständigkeit der Kommunalwahl nicht untergehen. Das jedoch ist der Fall, wenn Kommunalwahl und Bundestagswahl zusammen erfolgen würden. Dann schlüge - sinnbildlich gesprochen - die 'große Politik' die vermeintlich 'kleine'. Genau das wollen wir nicht.

Nach sorgfältiger Prüfung wird jetzt zügig der neue Termin für die Kommunalwahl festgelegt werden."

Pressesprecher:

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