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presseinformation aus Düsseldorf!

Josef Wilp und Hubert Kleff:
Schonvermögen bei Hartz IV: Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter eine Rente oberhalb der Grundsicherung erhalten!

presseinformation

Düsseldorf, den 07.05.2009

"Als einen klaren Geburtsfehler", bescheinigen die CDU-Sozialexperten Josef Wilp und Hubert Kleff heute im Düsseldorfer Landtag die Hartz-IV-Gesetzgebung im Bezug auf die Festlegung der derzeitigen Höhe des Schonvermögens für die Altersvorsorge.

Die jetzige Regelung des Schonvermögens bei der Altersvorsorge sei ungerecht, führte Wilp weiter aus. Jahrelang habe die Politik die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgefordert, die private Altersvorsorge als dritte Säule der Alterssicherung zu etablieren. Werde einem Arbeitslosen nun die private Vorsorgeleistung für das Alter entzogen, so verringerten sich entsprechend die Bezüge im Alter. Das verstärke die Gefahr der Altersarmut, wovon Frauen stärker als Männer betroffen seien. "Ich plädiere hier nicht für einen umfassenden Vermögensschutz", erklärte der CDU-Sozialexperte. "Es geht hier vielmehr um die Anhebung des Schonvermögens hinsichtlich der Altersvorsorge. Es geht darum, dass diejenigen, die für ihr Alter vorsorgen, dafür nicht bestraft werden. Private Altersvorsorge gehört wie die Rente zur Arbeits- und Lebensleistung der Menschen."

Die CDU-Landtagsfraktion unterstütze deshalb ausdrücklich Ministerpräsident Jürgen Rüttgers und NRW-Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann, die sich aus voller Überzeugung seit langem für eine Erhöhung des Schonvermögens bei der Altersvorsorge einsetzen. "Denn der Grundsatz ist und bleibt richtig: Wer sein Leben lang gearbeitet und vorgesorgt hat, muss ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten", ergänzte Hubert Kleff.

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