presseinformation, Düsseldorf, den 25.06.2009
Thorsten Schick und Thomas Jarzombek:
Gesetzentwurf öffnet Verlagen Spielraum für multimediale Angebote!
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Düsseldorf, den 25.06.2009
Thorsten Schick und Thomas JarzombekGesetzentwurf öffnet Verlagen Spielraum für multimediale Angebote
Als "fairen Ausgleich" zwischen den Interessen der Zeitungsverlage und der Sicherung der Meinungsvielfalt bezeichnete der CDU-Medienpolitiker Thorsten Schick die Neuregelung des Paragrafen 33 Landesmediengesetz, die heute mit dem 13. Rundfunkänderungsgesetz in erster Lesung im Landtag beraten wurde. "Wir müssen den Verlagen die notwendigen Handlungsspielräume sichern, damit sie ihre Qualitätsangebote auch auf die elektronischen Medien erweitern können. Dies entspricht den Wünschen der Mediennutzerinnen und -nutzer nach multimedialen Angeboten", so Schick. Das Kerngeschäft der gedruckten Tageszeitung gerate immer stärker unter Druck, daher sei die Entwicklung der Verlage hin zu Medienhäusern unumgänglich und richtig.
"Selbstverständlich ist dies aber kein Blankoscheck für eine unbegrenzte Form der Beteiligung an Rundfunkveranstaltern, und deshalb sind Regulierungsinstrumente ins Gesetz eingezogen worden", ergänzte der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Jarzombek. "Im Sinne des Interessenausgleichs sind sie geboten und notwendig".
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