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Ausnahmegenehmigungen in Umweltzonen werden harmonisiert - Handwerkerparkausweise zukünftig flächendeckend anerkannt


Als großen Erfolg für die nordrhein-westfälischen Unternehmen und insbesondere das Handwerk sieht Lutz Lienenkämper, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, die zwischen den Landesministerien auf Drängen der CDU Fraktion erzielte Einigung zur Harmonisierung im Umgang mit Gewerbeparkausweisen innerhalb der Umweltzonen an. Zukünftig sollen die im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet enthaltenen Regelungen für Handwerkerparkausweise in allen Umweltzonen Anwendung finden. In der Vergangenheit war es immer wieder zu Problemen gekommen, wenn Inhaber eines Handwerkerparkausweises mit ihrem Fahrzeug in die Umweltzone einer anderen Stadt fahren wollten. Es wurde dann entweder eine Mehrfachbeantragung notwendig, oder die Einfahrt blieb komplett versagt.
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Lutz Lienenkämper: "Der Gewerbeparkausweis als Zugangsmöglichkeit zu den Umweltzonen ist eine sinnvolle und unbürokratische Lösung für all diejenigen, die für ihr Handwerk umgebaute PKW oder kleine LKW besitzen und mit diesen nur geringe Laufleistungen absolvieren. Da es sich häufig um Kleinbetriebe handelt, ist eine vorgezogene Neuanschaffung nicht zumutbar. Wir halten die Übergangslösung daher weiterhin für sinnvoll. Es ist jedoch notwendig, dass die Ausnahmeregelungen in den Umweltzonen vereinheitlicht werden. Jedem Inhaber eines Gewerbeparkausweises muss es möglich sein, in ganz Nordrhein-Westfalen seinem Handwerk nachzugehen. Die entsprechenden Regelungen im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet sind als Vorbild ausreichend. Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Landesregierung unserer Forderung angenommen und eine dahingehende Einigung erzielt hat. Wir fordern jetzt die Kommunen auf, ihre Regelungen zügig anzupassen."  Ebenfalls begrüßenswert ist aus Sicht der CDU Fraktion die geplante Ausnahmegenehmigung für alle Möbelspediteure, bei denen das Aufbauen und Reparieren der Möbel im Vordergrund steht. Dies soll in einem ersten Schritt für das Ruhrgebiet gelten. "Die Landesregierung beweist mit ihren Beschlüssen, dass sie ein verlässlicher Partner des nordrhein-westfälischen Handwerks ist. In wirtschaftlich zunehmend schwierigen Zeiten bewahrt sie Unternehmen vor unnötigen Belastungen und schafft so Spielräume um eventuelle Umsatzeinbußen beschäftigungsverträglich abzufedern", so Lienenkämper abschließend.

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